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Referenzbedingungen

Festgelegte Werte der Einflussfaktoren, die die Vergleichbarkeit von Messergebnissen sicherstellen sollen.

Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen 2014/31/EU

Europäische Richtlinie für nichtselbsttätige Waagen, welche die zwingend vorgeschriebenen und wesentlichen Anforderungen zur harmonisierten rechtlichen und metrologischen Behandlung von nichtselbsttätigen Waagen enthält. Die Richtlinie ist im EWR und der Schweiz in nationales Recht umgesetzt.

Rückwirkungsfreie Schnittstelle

Schnittstelle (Hard- und/oder Software), die das Einbringen nur solcher Daten in die Datenverarbeitungseinrichtung einer Waage, eines Moduls oder eines elektronischen Bauelements zulässt, für die ausgeschlossen werden kann, dass sie:
- nicht eindeutig definiert sind und als ein Wägeergebnis angesehen werden könnten,
- angezeigte, bearbeitete oder gespeicherte Wägeergebnisse oder Hauptanzeigen verfälschen oder
- die Justierung der Waage oder einen Justierfaktor verändern, mit Ausnahme des Auslösens eines Justiervorgangs mit integrierten Geräten oder, bei Waagen der Klasse I, mit externen, für die Justierung verwendeten Gewichtsstücken.

Ruheenergieverbrauch

Energiemenge, die ein Körper aufwenden muss, um die normalen Lebensfunktionen wie Atmung, Verdauung, Herz-Kreislauf-System etc. aufrecht zu erhalten; abhängig von Alter, Größe, Gewicht und Geschlecht.
(Vgl. seca Patientenausdrucke)