- Gebrauchsort
-
Einsatzort oder Einsatzgebiet einer Waage mit der dort herrschenden, als konstant angenommenen Schwere. Kann eine Stadt, ein Landkreis oder ein noch größeres Gebiet sein, solange die Schwere in diesem Bereich als konstant angenommen werden kann.
- Geeichtes Modell
-
Siehe Konformitätsbewertung nach Modul D
- Gehäuse
-
Feste Abdeckung zum Schutz der empfindlichen Teile der Waage sowie zur Verhinderung unzulässiger Eingriffe an der Waage.
- Genauigkeit
-
1. Eigenschaft des Messwertes einer Waage, mit dem Wert der aufgelegten Last übereinzustimmen (Genauigkeitsklassen von Waagen).
2. Eigenschaft angegebener Werte von Gewichtsstücken, mit ihrer wahren Masse übereinzustimmen (Genauigkeitsklassen von Gewichtsstücken). - Genauigkeitsklasse
-
Zusammenfassung verschiedener Waagenbauarten oder Gewichtsstücke in Klassen gleicher Genauigkeit.
- Genauigkeitsklasse (Gewichtsstücke)
-
Klassen mit in ihrer Größe gezielt gestuften Fehlergrenzen für Gewichte, um unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen. Meist sind die Fehlergrenzen von Klasse zu Klasse logarithmisch gestuft, d.h., für jede Stufe vergrößert (oder verkleinert) sich die relative Fehlergrenze um den gleichen Faktor. Beispiele: OIML-Gewichtsklassen (international), ASTM-Gewichtsklassen (USA).
- Genauigkeitsklasse (Waagen)
-
Einteilung von Waagen in verschiedene Genauigkeitsklassen und Zusammenfassung von verschiedenen Waagenbauarten in Klassen gleicher Genauigkeit: Feinwaage I , Präzisionswaage II , Handelswaage III und Grobwaage IIII (gemäß internationale Richtlinie OIML R 76-1 und Europäische Richtlinien).
- Gerätespezifischer Parameter
-
Eichpflichtiger Parameter mit einem Wert, der vom jeweiligen Gerät abhängt. Dazu gehören Justagekennwerte (z. B. Kennwert-Justierungen, sonstige Justierungen oder Korrekturen) und Konfigurationskennwerte (z. B. Höchstlast, Mindestlast, Einheiten für die Messung usw.). Diese Parameter können nur in einer besonderen Betriebsart der Waage eingestellt oder ausgewählt werden. Sie dürfen eingeteilt werden in Parameter, die gesichert (unveränderbare Kennwerte) sein sollten und in Parameter, auf die ein Zugriff durch autorisierte Personen erlaubt ist (einstellbare Kennwerte).
- Gesamtenergieverbrauch
-
Täglich benötigte Energie eines Menschen; berücksichtigt zusätzlich zum Ruheenergieverbrauch die benötigte Energie für körperliche Aktivität; abhängig von Alter, Größe, Gewicht und Geschlecht.
(Vgl. seca Patientenausdrucke) - Gesamtkörperwasser Abkürzung
-
Gesamtheit aus intrazellularem und extrazellularem Wasser. Macht beim gesunden Erwachsenen etwa 60 % des Körpers aus.
(Vgl. seca Patientenausdrucke) - Gewichtsstück
-
Massverkörperung der Masseneinheit (einschließlich ihrer Teile und Vielfachen), die zur Bestimmung der Masse bzw. des konventionellen Wägewertes anderer Körper dient. Im gesetzlichen Messwesen sind Anforderungen an die konstruktiven und metrologischen Eigenschaften des Gewichtsstückes (z.B. Form, Abmessungen, Werkstoff, Oberflächengüte, Nennwert und Fehlergrenzen) festgelegt.
- Gravitation
-
Gegenseitige Masseanziehung aller Materie. Die dabei auftretende Kraft ist abhängig von der Masse der Körper und deren Abstand.
- Gültigkeitsdauer der Eichung
-
Für die einzelnen Bauarten national festgelegte Dauer, für die die Eichung gültig ist in Abhängigkeit von Messbeständigkeit des Messgerätes und des praktischen Einsatzes. In Deutschland gilt z. B. für Waagen allgemein: 2 Jahre; Industriewaagen mit Max > 3 Tonnen: 3 Jahre, Personenwaagen: 4 Jahre, Kontrollwaagen: 1 Jahr.