- Gültigkeitsdauer der Eichung
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Für die einzelnen Bauarten national festgelegte Dauer, für die die Eichung gültig ist in Abhängigkeit von Messbeständigkeit des Messgerätes und des praktischen Einsatzes. In Deutschland gilt z. B. für Waagen allgemein: 2 Jahre; Industriewaagen mit Max > 3 Tonnen: 3 Jahre, Personenwaagen: 4 Jahre, Kontrollwaagen: 1 Jahr.