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EU-Baumusterprüfung

Eines der möglichen Konformitätsbewertungsverfahren, durch das eine Notifizierte Stelle prüft und bescheinigt, dass ein für die geplante Produktion repräsentatives Gerät den einschlägigen Bestimmungen einer entsprechend für das Gerät anwendbaren Europäischen Richtlinie entspricht. Für nichtselbsttätige Waagen gemäß Europäischer Richtlinie 2014/31/EU stellt die Notifzierte Stelle nach erfolgreicher Baumusterprüfung eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus.