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Eichfähigkeit

Ein Messgerät oder Messmittel (Waage, Gewichtsstück) ist eichfähig, wenn es zur Konformitätsbewertung zugelassen ist und den Mess- und Eichvorschriften entspricht oder seine Bauart von den zuständigen Behörden zur Eichung zugelassen ist und seine Ausführung den besonderen Zulassungsbedingungen dieser Behörde entspricht.