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Ablesbarkeit

1. Kleinste an der Waage ablesbare Massedifferenz. Für Waagen mit digitaler Anzeige ist die Ablesbarkeit gleich dem Teilungswert (Ziffernschritt) der Anzeige. Für Waagen mit Skalenanzeige ist die Ablesbarkeit gleich dem kleinsten Bruchteil eines Skalenteils, der aus dem üblichen Ableseabstand noch mit ausreichender Sicherheit geschätzt (z. B. bei Analoganzeige 0.2 Skalenteile) oder mit einem Hilfsmittel (Feinsteller) bestimmt werden kann. Angabe in Masseneinheiten, z. B. [g].
2. Mindesthöhe der Ziffern bei einer Anzeige- bzw. Auswägeeinrichtung, um eindeutige Ablesbarkeit zu gewährleisten.